Freizeitbedingungen

Allgemeine Reise- und Freizeitbedingungen (CVJM Rednitzhembach e.V.)

  1. Zu unserer Freizeit ist jedermann eingeladen. Die Freizeit wird von christlichen Inhalten und Lebensformen her gestaltet. Es wird erwartet, dass sich der Teilnehmer in die Freizeitgemeinschaft integriert und an den als verbindlich angegebenen Freizeitpunkten, sowie gemeinsamen Unternehmungen teilnimmt.
  2. Maßgeblich für den Inhalt des Teilnahmevertrages, die Teilnahme und die Durchführung der Reise/Freizeit sind diese Bedingungen, die Leistungsbeschreibung entsprechend der Reise-/Freizeitausschreibung und die Teilnahmebestätigung. Mit der Unterschrift auf der Anmeldung erkennen die Erziehungsberechtigten diese Reise-/Freizeitbedingungen an.
  3. Rücktritt von der Freizeit:
    1. Tritt der Veranstalter (CVJM Rednitzhembach e.V.) von der Freizeit zurück, so wirdder eingezahlte Betrag vollständig zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch steht derfür die Freizeit angemeldeten Person nicht zu
    2. Tritt der Teilnehmer/Teilnehmerin bis 2 Woche vor Freizeitbeginn von seinerAnmeldung zurück, so wird der komplette Freizeitbetrag zurückerstattet.Bei kurzfristigerem Rücktritt ist der volle Teilnehmerbeitrag abzüglich 10% zu zahlen
    3. Sollte der Teilnehmer/Teilnehmerin vor Ende der Freizeit nach Hause fahren, sowerden pro nicht anwesendem Tag 10,- € zurückerstattet.
  4. Für Diebstahl kann keine Haftung übernommen werden.
  5. Es wird empfohlen, eine Reiserücktritts- sowie Reisegepäckversicherung abzuschließen.
  6. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
  7. Im Rahmen der Freizeit steht den Teilnehmern entsprechend ihrem Alter, nachverantwortlicher Entscheidung der Leitung und im Rahmen der Jugendschutzgesetzgebung, freie Zeit zur eigenen Gestaltung zur Verfügung. In dieser Zeit muss sich die Aufsichtspflicht der Leitung darauf beschränken, Verhaltensmaßregeln zu erteilen. Das betrifft auch die An- und Abreise. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten und des Teilnehmers zugestimmt wird, dass der Teilnehmer das Freizeitgelände ohne Aufsicht verlassen darf. Hierbei hat er sich aber bei der Freizeitleitung an- und abzumelden.
  8. Die Teilnahme an gemeinsamen Veranstaltungen (Mahlzeiten, Workshops, etc.) ist verpflichtend, es sei denn, die Freizeitleitung befreit in begründeten Fällen davon.
  9. Alle Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Davon ausgenommen sind Daten für Zuschüsse und statistische Erhebungen der entsprechenden öffentlichen Einrichtungen unter Einhaltung der gültigen Datenschutzgesetze.
  10. Der Teilnehmer und dessen Erziehungsberechtigte sind damit einverstanden, das auf der Freizeit gemachte Fotos, die offensichtlich nicht diskreditierend sind, vom Veranstalter zur weiteren Verwendung im Rahmen der Jugendarbeit genutzt und veröffentlicht werden dürfen.
  11. Eine Veröffentlichung von Medien (Bild und Tonaufnahmen), die im Rahmen der Freizeit entstanden sind, darf nur mit Zustimmung des Veranstalters erfolgen.